Urteil vom Landgericht Essen - 9 O 182/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte 7.858,02 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 04.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.


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