Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 325/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 13.08.2014 (22 C 9/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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