Urteil vom Landgericht Essen - 20 O 124/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 16.176,48 € nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2014 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis zum 30.04.2014 keine Ansprüche gegen die Beklagte zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 9 %, die Klägerin zu 91 %.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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