Urteil vom Landgericht Essen - 20 O 51/17

Tenor

1.)

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den durch die Nichterteilung der Drittschuldnerauskunft entstandenen Schaden zu ersetzen.

2.)

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.029,35 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2017 zu zahlen.

3.)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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