Beschluss vom Landgericht Essen - 10 S 52/23

Tenor

Die Anträge auf Feststellung, dass in der Sache 137 C 93/20 vor dem Amtsgericht Essen keine Entscheidung erlassen wurde, insbesondere kein Zweites Versäumnisurteil, und das Verfahren zur Beendigung der Instanz ans Ausgangsgericht zurückzuleiten, sowie auf Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung des Rechtsmittels der Berufung gegen das Zweite Versäumnisurteil des Amtsgerichts Essen vom 29.07.2021, werden zurückgewiesen.


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