Beschluss vom Landgericht Hagen - 43 Qs 43/23

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts B. vom 00.00.0000 (54 Ds 4/23) wird teilweise aufgehoben und dahingehend neu gefasst, dass dem früheren Angeklagten Rechtsanwalt Dr. Z aus R ohne Einschränkung als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem früheren Angeklagten darin entstandenden notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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