Beschluss vom Landgericht Hagen - 4 O 1995/24

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Der Streitwert wird auf 8.066,67 € festgesetzt.


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