Beschluss vom Landgericht Hamburg (24. Zivilkammer) - 324 O 243/13

Tenor

Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei gemäß § 104 ZPO nach dem gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.01.2015 zu erstattenden Kosten werden auf

3.660,29 € (in Worten: dreitausendsechshundertsechzig 29/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 05.02.2015 festgesetzt.

Gründe

1

Die Mandatierung des Beklagtenvertreters ist am 09.08.2013 erfolgt. Somit war das neue Gebührenrecht zu berücksichtigen.

2

Die Erstattungsfähigkeit der angesetzten Übersetzungskosten ist zwischen den Parteien streitig.

3

Diese Kosten sind für die notwendige Übersetzung eines Entwurfs eines Dupliks entstanden (vgl. Schriftsätze der Beklagten vom 25.02.2015 (Bl. 169 d.A.), 23.03.2015 (Bl. 175 d.A.) und 22.04.2015 (Bl. 185 d.A.)).

4

Grundsätzlich sind einer der deutschen Sprache nicht kundigen ausländischen Prozesspartei sind die Kosten der Übersetzung aller wesentlichen Schriftstücke, vorzulegenden Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten (vgl. Zöller, ZPO-Kommentar, 30. Aufl. § 91, RdNr. 13 m.w.N.).

5

Die Übersetzung wird hier - nach den aus den Schriftsätze der Beklagten vom 25.02.2015, 23.03.2015 und 22.04.2015 vorgetragenen und nachvollziehbaren Gründen - als erforderlich betrachtet.

6

Die Höhe der angesetzten Übersetzungskosten entspricht auch den Vorgaben des § 11 JVEG.

7

Der vorgelegen Rechnung ist zwar zu entnehmen, dass die Anzahl der Worte und nicht die Anzahl der Anschläge zugrunde gelegt wurden. Doch bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Zeichen ist der Rechnungsbetrag nicht überhöht.

8

Die Übersetzung umfasst 50707 Zeichen (Anschläge). Gemäß § 11 I JVEG beträgt das Honorar für eine Übersetzung € 1,55 für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Die Übersetzung beinhaltet allerdings viele juristische und technische Fachbegriffe, die die Übersetzungskosten auf € 1,85 pro 55 Anschläge ansteigen lassen.

9

Somit gehören die Übersetzungskosten zu den notwendigen Kosten des Verfahren und waren zu berücksichtigen.

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