Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 152/03

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 114.200,06 € (i.W.:

einhundertvierzehntausendzweihundert 06/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von

5 % über dem Basiszinsssatz seit dem 02.02.2002 zu zahlen, beschränkt auf

Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen die xx

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 80 % und die

Klägerin zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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