Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 151/05

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 44.430,87 Euro nebst Zin-sen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 %, das beklagte Land zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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