Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 312/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen