Beschluss vom Landgericht Kleve - 161 StVK 33/13

Tenor

Die am 15.05.2013 gegen den Antragsteller verhängte Disziplinarmaßnahme (Freizeitsperre von vier Wochen) sowie die am selben Tag gegen ihn ausgesprochene Abmahnung werden aufgehoben.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen.

Der Streitwert wird auf 500 € festgesetzt.


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I.                          

234567891011121314

II.                       

15161718192021222324

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