Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 58/13

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 19.02.2013 wird teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1.) die Betreuung des Betroffenen seit dem 01.10.2013 berufsmäßig führt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung der Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet nicht statt.


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