Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 159/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 26.10.2017 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 992,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.09.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens – tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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