Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 11/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 03.12.2002 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.632,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank aus 30,32 EUR ab dem 01.01.1999 und aus je weiteren 30,32 EUR ab dem jeweiligen Monatsersten der Monate Februar 1999 bis Oktober 2001 bis zum 31.10.2001, sowie Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank aus 1.632,30 EUR in der Zeit vom 01.11.2001 bis 31.12.2001 und Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz aus 1.632,30 EUR ab dem 01.01.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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