Beschluss vom Landgericht Köln - 9 S 33/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.12.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gummersbach (1 C 235/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 70 % und der Kläger zu 30 % zu tragen.


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