Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 402/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.500,- nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 13. Juli 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages.


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