Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 109/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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