Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 93/09

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.02.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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