Beschluss vom Landgericht Köln - 84 O 169/09

Tenor

Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 4, 5, 8, 12, 14, 17 UWG sowie §§ 91, 890, 936 ff., 944 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts Folgendes angeordnet:


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen