Urteil vom Landgericht Köln - 32 O 263/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.098,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 22.908,- € seit dem 12.06.06 und aus 1.190,- € seit dem 01.02.07 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 45 % und der Beklagte 55%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen