Beschluss vom Landgericht Köln - 4 O 27/15

Tenor

1.

Der Zuständigkeitsstreitwert wird auf bis 5.000,00 EUR festgesetzt.

2.

Das Landgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Antragstellerin entsprechend § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das Amtsgericht Köln.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen