Urteil vom Landgericht Köln - 89 O 14/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208.148,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5% vom 1.4.2014 bis 9.3.2015 und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2015 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 37% und die Beklagte zu 63%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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