Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 175/15

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem der Geschäftsführer, zu unterlassen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

a)  „Filmball 2015 (…) P traf ihren Freund Q, der nicht auf der Gästeliste stand, aber auch im Hotel logierte, lang nach Mitternacht auf dem Parkett.”

wie in der Zeitschrift „X“ Nr. 5 vom 00.00.00 in dem Artikel „Filmreife Szenen & Flirts bis 7 Uhr früh“ geschehen.

b) „Warum zeigt sie ihre Liebe nicht?“

„P ist offenbar sehr glücklich. Aber das soll ihr Geheimnis bleiben.“

„Hübsches Paar Später amüsierte sie sich mit Freund Q.“

„(…) traf hier wie zufällig auf Q, quatschte, lachte, trank Champagner mit ihm. Am Ende holten beide wie selbstverständlich ihre Mäntel und gingen gemeinsam. Keine Fotos, keine Küsse – aber sie wirkten sehr vertraut – berichten Augenzeugen. Sind sie ein Paar? (…)

Doch dann kurz nachdem die Fotografen den Saal verlassen hatten, stieß ihr Freund dazu, der sich den ganzen Abend nicht hatte blicken lassen. Plötzlich feierte Q mit, ,küsst – laut ,Y´- ihr Ohrläppchen, ihren Hals. Sie verschwinden Händchen haltend im Lift.´ In den Weißwurstkeller? In das gemeinsame Doppelzimmer? Oder sonst wohin? Nach 40 Minuten kommen sie zurück, tanzen ausgelassen.

Klingt nach junger Liebe. Aber warum versteckt P sie? Schon seit zwei Jahren kursieren Gerüchte, dass Deutschlands berühmtestes Ex-Girlie und der neun Jahre jüngere Q (…) ein Paar sind. (…) Angeblich soll es schon damals gefunkt haben. Bis heute machen sie ein Geheimnis daraus. Ein wichtiger Grund könnten ihre beiden Töchter sein. Für die siebenjährige N und die fünfjährige O tut Mama Q alles. Die schöne A-Werbebotschafterin wohnte sogar bis vor kurzem noch mit ihrem Exfreund T, (…), unter einem Dach in Berlin-Mitte. Allerdings seit Jahren in getrennten Wohnungen. (…) Die Diva lässt sich Zeit. Mit der Trennung genauso wie mit der neuen Liebe. (…) Dass sich der Kinostar im vergangenen Jahr eine Remise, ein kleines Haus im Hinterhof, hat bauen lassen, lässt dennoch Raum für Hoffnung. Mehr Platz für sich, die Kids – und Q? In Berlin gehen die beiden jedenfalls schon lange offen miteinander aus. Man sieht sie in Szenelokalen, auch in großer Clique. Sie machen kein Geheimnis aus ihrer Zuneigung.“

wie in der Zeitschrift „X“ Nr. 5 vom 00.00.00 in dem Artikel „Warum zeigt sie ihre Liebe nicht?“ geschehen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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