Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 96/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 01.09.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 20.08.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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