Beschluss vom Landgericht Köln - 1 T 61/16

Tenor

Auf  die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 - 72 IK 503/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

              Das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wird wie folgt

              festgesetzt:

Vergütung:                                          14.021,89 €

Auslagen:                                                    0,00 €

              Zwischensumme:                            14.021,89 €

              zzgl. 19 % Umsatzsteuer:                2.664,16 €

           Endbetrag:                         16.686,05 €

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.


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