Beschluss vom Landgericht Köln - 11 OH 27/19 und 11 OH 28/19

Tenor

Die Anträge der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung über die Kostenrechnungen des Antragsgegners vom 15.02.2017, ReNr. 16/1244b - dz über 99.424,50 € und vom 03.02.2017, ReNr. 16/1772 - pe über 39.637,12 € werden zurückgewiesen.

Der Antrag der Antragstellerin vom 26.09.2019 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurück gewiesen.

Eine Kostenerstattung ist nicht veranlasst.


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