Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 230/19

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.06.2019, 268 C 304/18, abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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