Urteil vom Landgericht Köln - 103 KLs 11/22

Tenor

Der Antrag, die Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, wird abgelehnt.

Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten zu tragen.

Die Staatskasse ist verpflichtet, der Beschuldigten für die in dieser Sache erlittene einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Entschädigung zu gewähren.


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