Beschluss vom Landgericht Köln - 31 O 105/23

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, untersagt, im geschäftlichen Verkehr für das Mittel „J. K. H. N.“ Getränke Konzentrat zu werben:

mit der Bezeichnung und/oder Angabe:

1.              „K. H. N.“,

2.              „I.“,

3.              „zum Gewichts-Management“,

4.              „J. pusht dich zu mentaler Frische und gibt dir Energie für deine Kopfarbeit. Gleichzeitig bleibst du tagsüber körperlich fit und fühlst dich mit jedem Tag leichter und unbeschwerter“,

5.              „für mehr Energie, Fokus und Konzentration“,

6.              „Langfristige Effekte - Abnehmen - Gewicht halten - Wohlfühlen - Leistung bringen“,

7.              „Klarer Kopf durchs Fasten! J.@ versorgt den Kopf gezielt mit Energie, damit kein Hungergefühl entsteht“,

8.              „Hunger vermeiden und trotzdem leistungsstark sein? Das J. Getränkekonzentrat versorgt dich mit wichtigen Nährstoffen, so dass du ohne Kompromisse durch den Alltag kommst. Die innovative Formel verhindert einen Blutzuckeranstieg. Statt mit einem Energie-Crash zu kämpfen, drückst du mit mentaler Frische den Reset Button und erreichst auf gesundem Wege dein Wohlfühlgewicht“,

9.              „W. … Fasten ohne Hungergefühl“,

10.              „W. … I. ohne Hungergefühl“,

11.              „W. … Spricht den Hunger nicht im Bauch an, sondern im Hirn“,

12.              „W. … Kognitive Leistungsfähigkeit“,

13.              „W. … Optimale K. H. N.“,

14.              „W. … Optimale Wasserversorgung“,

15.              „W. … Einstieg in eine gesunde Lebensweise“,

16.              „W. … Kein Muskelabbau“,

17.              „W. … Immunsystem-Booster“,

18.              „W. … Bringt Blutzucker und Insulin in N.“,

19.              „Der Fasten-Drink, der dich ohne Hungerattacken oder Leistungsabfälle durch den Alltag bringt“,

20.              „Abnehmen? Gewicht halten? Einfach Wohlfühlen? Wie bei einem Baukasten kannst du dich dessen bedienen, was du genau in diesem Moment brauchst“,

21.              „Wohlfühlen ohne Hungern“,

22.              „Mit J. gibt es kein Hungern!“,

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II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

III. Der Wert des Verfahrensgegenstandes beträgt 44.000,00 €.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Itzehoe (2. Kammer für Handelssachen) - 8 HKO 7/24, 8 HK O 7/24
24. September 2024
8 HKO 7/24, 8 HK O 7/24 24. September 2024

Referenzen