Beschluss vom Landgericht Köln - 117 Qs 59/23

Tenor

wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 04.07.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.06.2023 (709 Gs 31/23) als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen