Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 90/23

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die Klägerin von der Verbindlichkeit aus der noch offenen Forderung aus der Kostennote der Kanzlei A., R./GB vom 08.03.2023 in Höhe von 20.000,00 Euro freizustellen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagten zu 46 %.

4.       Das Urteil ist hinsichtlich Zif. 1 gegen eine Sicherheitsleistung von 22.000 € vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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