RVG § 3a Vergütungsvereinbarung

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34.

(2) Ist eine vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt hat. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.

(3) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.

(4) (weggefallen)

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Urteil vom Landgericht Stuttgart - 30 O 176/19
20. Januar 2022
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Endurteil vom Oberlandesgericht München - 15 U 127/19 Rae
18. September 2019
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Endurteil vom Oberlandesgericht München - 15 U 318/18 Rae
5. Juni 2019
15 U 318/18 Rae 5. Juni 2019
Endurteil vom Oberlandesgericht München - 15 U 319/18 Rae
5. Juni 2019
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 216/17
13. Dezember 2018
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 115/17
22. Februar 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 60/17
24. Januar 2018
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Urteil vom Landgericht Hamburg - 308 O 236/15
29. November 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 42/16
3. Juli 2017
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Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht (4. Zivilsenat) - 4 U 194/16
18. Mai 2017
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