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RVG § 3a Vergütungsvereinbarung

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34.

(2) In der Vereinbarung kann es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer überlassen werden, die Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen. Ist die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen, so gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart.

(3) Ist eine vereinbarte, eine nach Absatz 2 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach Absatz 2 Satz 1 festgesetzt hat. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.

(4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 Sch 170/25 e
29. April 2026
102 Sch 170/25 e 29. April 2026
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 OA 37/25
10. März 2026
5 OA 37/25 10. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 65/22
24. Februar 2026
24 U 65/22 24. Februar 2026
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 226/22
19. Februar 2026
IX ZR 226/22 19. Februar 2026
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 227/22
19. Februar 2026
IX ZR 227/22 19. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 716/25
9. Januar 2026
19 E 716/25 9. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 64/25
20. November 2025
1 O 64/25 20. November 2025
Urteil vom Landgericht Offenburg (2. Zivilkammer) - 2 S 7/24
18. November 2025
2 S 7/24 18. November 2025
Endurteil vom Landgericht München II - 13 O 3173/24 Rae
5. November 2025
13 O 3173/24 Rae 5. November 2025
Urteil vom Landgericht Flensburg (4. Zivilkammer) - 4 O 80/25
9. Oktober 2025
4 O 80/25 9. Oktober 2025