Beschluss vom Landgericht Köln - 111 Qs 6/25

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin K. V. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.


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