Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 355/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den gesamten von der Klägerin mittels ihrer Windkraftanlage X in X angebotenen Strom (mit einer Nennleistung von 600 kVA) abzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232.027,99 DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 25. September 2000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch in der Zukunft den gesamten von ihr ange-botenen, nicht abgenommenen Strom aus der Windkraftanlage zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 300.000,- DM

vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch

durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen