Urteil vom Landgericht Krefeld - 2 S 98/02

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 29.08.2002 (Az.: 74 C 221/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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