Beschluss vom Landgericht Krefeld - 1 S 18/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Nettetal (19 C 70/12) wird als unzulässig verworfen.

Das Wiedereinsetzungsgesuch der Beklagten wird verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.565,00 EUR festgesetzt.


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