Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 69/16

Tenor

Die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 11.04.2016, Az. 88 II 2737/11, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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