Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 71/16

Tenor

Die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 09.05.2016, Az. 88 II 4847/15, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen