Beschluss vom Landgericht Krefeld - 322 SH 2/16

Tenor

Die Vergütung des Antragstellers für seine Tätigkeit als Schöffe bei der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Zeitraum vom 05.09.2016 bis 17.10.2016 in den vorbezeichneten Verfahren wird auf insgesamt 2.879,20 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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