Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 6 Euro je Stunde.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
JVEG § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeugin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.