Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.
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JVEG § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
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