Beschluss vom Landgericht Krefeld - 322 SH 4/15

Tenor

Die Vergütung des Antragstellers für seine Tätigkeit als Schöffe bei der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Zeitraum vom 23.04.2015 bis 26.04.2016 wird auf insgesamt 20.089,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet


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