Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 341/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird a b g e ä n d e r t .

Der Antrag des Antragsgegners vom 3. Mai 2007, dem Antragstel-ler die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgeg-ner auferlegt.

Beschwerdewert: bis 2.000,00 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.