Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 10 O 389/11

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 %, die Beklagte trägt sie zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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