Urteil vom Landgericht Münster - 6 O 290/81

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin n.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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