Urteil vom Landgericht Münster - 14 O 603/82

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.525,29 DM (eintausendfünfhundertfünfundzwanzig 29/100 Deutsche Mark) nebst 15 % Zinsen seit dem 15.01.1981 sowie 309,62 DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 8 % der Beklagte und zu 92 % der Kläger.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 DM, für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,-- DM vorläufig vollstreckbar.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen