Urteil vom Landgericht Münster - 11 O 1027/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250.000,00 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 29.04.2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen und den weiteren immateriellen Schaden aus der fehlerhaften Behandlung im Juli 1999 zu ersetzen, vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen