Urteil vom Landgericht Münster - 16 O 344/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1.) 13.842,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2004 und an die Klägerin zu 2.) 537,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ü-ber dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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