Urteil vom Landgericht Münster - 03 S 48/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Borken (15 C 35/09) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 1.500,00 €.


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