Urteil vom Landgericht Münster - 014 O 204/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 Euro (einhunderttausend Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 3,1 % ab 24.01.2007 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übertragung von 1000 Stück M###.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mir der Annahme im Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.118,44 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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